Seniorenresidenz Wuppertal
Preisübersicht
Entgelt für die stationäre Pflege
Libento Seniorenresidenz Wuppertal
Stand: 12.12.2024
Leistungen | Pflegegrad | ||||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | |
Pflege & Betreuung 1 | 54,60 € | 70,00 € | 86,17 € | 103,03 € | 110,60 € |
abzgl. Leistungen Pflegekasse | -4,31 € | -26,46 € | -43,36 € | -60,98 € | -68,90 € |
einheitlicher Eigenanteil (EEE) (Pflege & Betreuung) | 50,49 € | 44,68 € | 44,68 € | 44,68 € | 44,68 € |
Unterkunft 1 | 22,78 € | 22,78 € | 22,78 € | 22,78 € | 22,78 € |
Verpflegung 1 | 17,54 € | 17,54 € | 17,54 € | 17,54 € | 17,54 € |
Invest.-Kosten 2 | 29,43 € | 29,43 € | 29,43 € | 29,43 € | 29,43 € |
Ausbildungsumlage PflBG (gültig ab 01.01.2025) | 4,96 € | 4,96 € | 4,96 € | 4,96 € | 4,96 € |
Gesamtentgelt (täglich) | 125,20 € | 119,39 € | 119,39 € | 119,39 € | 119,39 € |
Gesamtentgelt (monatlich) 3 | 3.808,58 € | 3.631,84 € | 3.631,84 € | 3.631,84 € | 3.631,84 € |
1 Bitte beachten Sie, dass es sich bei den in dieser Tabelle abgebildeten Positionen Pflegekosten/Pflegesatz, Unterkunft und Verpflegung um die bis 31.08.2024 gültigen Werte handelt, welche derzeit noch vorläufige Grundlage der Abrechnung sind, da das Pflegesatzverfahren mit den Pflegekassen und Sozialhilfeträgern bislang noch andauert bzw. noch nicht abgeschlossen ist.
2 Bitte beachten Sie, dass es sich bei der in dieser Tabelle abgebildeten Position Invest-Kosten um den bis zum 31.12.2024 gültigen Wert handelt, welcher derzeit noch vorläufige Grundlage der Abrechnung ist, da der endgültige rechtskräftige Festsetzungsbescheid mit Gültigkeit ab 01.01.2025 vom Landschaftsverband Rheinland noch nicht ausgestellt wurde.
3 Das durchschnittliche Gesamtentgelt im Monat berechnet sich wie folgt: Tägliches Gesamtentgelt in € x 30,42 Tage.
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie folgende Hinweise: Bei der ausschließlichen, nicht nur vorübergehenden Ernährung über eine PEG-Sonde unter Einschluss der Flüssigkeitsversorgung wird das Entgelt für die Verpflegung um ein Drittel gemindert, sofern der Sachkostenaufwand für die Sonderernährung von anderen Kostenträgern übernommen wird.
Leistungen der Pflegekasse
Bei vorliegender Einstufung in einen der fünf Pflegegrade durch Ihre zuständige Pflegekasse übernimmt diese einen monatlichen Pauschalbetrag von maximal:
- 131,00 € im Pflegegrad 1 (entspricht täglich 4,31 €)
- 805,00 € im Pflegegrad 2 (entspricht täglich 26,46 €)
- 1.319,00 € im Pflegegrad 3 (entspricht täglich 43,36 €)
- 1.855,00 € im Pflegegrad 4 (entspricht täglich 60,98 €)
- 2.096,00 € im Pflegegrad 5 (entspricht täglich 68,90 €)
Leistungszuschlag für Pflegebedürftige der vollstationären Dauerpflege gemäߧ 43c SGB XI
Die Pflegeversicherung zahlt allen Heimbewohner, die Leistungen der vollstationären Dauerpflege beziehen, seit 1. Januar 2022 neben dem nach Pflegegrad differenzierten Leistungsbetrag einen Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI. Grundlage dafür ist das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG).
Die Unterstützung ist gestaffelt und orientiert sich an der Dauer des Aufenthaltes eines Pflegeheimbewohners. Durch den Leistungszuschlag verringert sich der jeweilige persönliche Eigenanteil der Pflegekosten. Der Leistungszuschlag steigt mit der Dauer der Pflege. Im ersten Jahr trägt die Pflegekasse 15 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils, im zweiten Jahr 30 Prozent, im dritten Jahr 50 Prozent und danach 75 Prozent.
Der pflegebedingte Eigenanteil bezieht sich auf die Leistungen Pflege & Betreuung und Ausbildungsumlage PflBG. Auf die Leistungen Unterkunft, Verpflegung und Invest.-Kosten wird kein Leistungszuschlag gewährt.
Pflegewohngeld
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Pflegebedürftige, sollten die Mittel nicht ausreichen, um den Heim-/Pflegeplatz zu finanzieren, in Form einer Förderung. Gern unterstützen wir Sie bei der Klärung offener Fragen sowie bei der Bearbeitung notwendiger Formalitäten.
Sozialhilfe
Sollten eigene Mittel nicht ausreichen, den Heim-/Pflegeplatz zu finanzieren, kann eine weitere Kostenübernahme beim zuständigen Sozialamt beantragt werden. Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich.
Sonstige Zusatzleistungen
Zusatzleistungen sind besondere Komfortleistungen bei der Unterkunft und Verpflegung, sowie zusätzliche pflegerische oder betreuende Leistungen, die durch die Bewohnerin / den Bewohner individuell wählbar sind. Ihre Vergütung ist nicht bereits durch die regulären Entgelte für Unterkunft und Verpflegung, Pflegeleistungen oder Investitionsfolgekosten abgegolten. Diese Leistungen sind bei Inanspruchnahme gesondert zu vereinbaren und abzurechnen.
Nähere Einzelheiten erhalten Sie bei unseren Mitarbeitern in der Verwaltung.